English Explanation

Erläuternder Kommentar Yearbook of International Organizations
This text last updated in 1997

Warnung

  1. Erfassung:
    Das Yearbook bemüht sich, nach sehr umfangreichen Kriterien alle “internationalen Organisationen” zu berücksichtigen. Es beinhaltet demzufolge viele Einrichtungen, deren Erschließung entsprechend einer strikterer Definition fragwürdig erscheint, da sie weder ausreichend international noch ausreichend relevant sind. Trotzdem sind solche Organisationen ebenfalls verzeichnet, um es den Benutzern anheimzustellen, nach eigenen Kriterien zu urteilen. Für manche Benutzer sind diese Einrichtungen sogar von größerem Interesse.

  2. Quellen:
    Die Beschreibungen der Organisationen im vorliegenden Yearbook fußen auf Informationen aus verschiedenen Quellen.

    Priorität erhält normalerweise die Information, die von den Organisationen selbst eingegangen ist, wenngleich die Herausgeber alles daransetzen, diese Information mit anderen Quellen abzugleichen (Zeitschriften, offizielle Dokumente, Medien etc.). Die Herausgeber bemühen sich, womöglich überzogen dargestellte Organisationsziele zu ermitteln und zu modifizieren (z.B. Mitgliedschaft, Etat, Beziehungen zu anderen Organisationen, Aktivitäten).

  3. Auswertung:
    Die endgültige Auswertung der vorliegenden Information muß den Benutzern dieses Bandes überlassen werden. Bei dieser Einschätzung können sich die Benutzer beispielsweise auf folgende Kriterien stützen: Liegt eine vollständige Beschreibung vor, wie umfangreich ist die Information, die man als nützlich erachtet und somit in die Beschreibung aufgenommen hat, welches Datum trägt der letzte Informationsstand, um welche Art von Organisation (A-F, Buchstaben nach dem Datum) handelt es sich? Auf jeden Fall sollte den Benutzern bewußt sein, daß einige Organisationen nur auf periodischer oder unregelmäßiger Basis aktiv werden, z.B. bei einem alle fünf Jahre stattfindenden Kongreß oder als Reaktion auf eine Krise.

  4. Fragwürdige Einrichtungen:
    Einige der aufgeführten Organisationen werden von anderen als höchst fragwürdig angesehen, entweder aufgrund dubiosen akademischen Ranges, zweifelhafter Werte oder weil sie als Bedrohung der öffentlichen Sicherheit gelten. Die Herausgeber richten sich nicht nach solchen Wertungen, denen von anderer Seite vielleicht widersprochen wird. In jedem Falle bemühen sich die Herausgeber angesichts der sehr geringen Minderheit von Einrichtungen, die anhand falscher Forderungen, betrügerischer oder heimlicher Aktivitäten irreführende Ziele verfolgen, die Informationen in einer Art und Weise nebeneinanderzustellen, daß der Benutzer auf die fragwürdigen Aspekte dieser Organisation aufmerksam wird. Die endgültige Beurteilung bleibt dem Benutzer überlassen. Um Klarheit zu schaffen, werden nur scheinbar internationale Organisationen, die ausschließlich als Werbeträger eines Individuums tätig sind, zwar gelistet, aber nicht beschrieben.

  5. Umstrukturierungen:
    Die größten und komplexesten Organisationen scheinen sich einem ständigenUmstrukturierungsprozeß zu unterwerfen, was die Erhebung von aktuellen Informationen erheblich erschwert. So ist es oft der Fall, daß diejenigen, die für die Informationsvergabe zuständig sind, entweder unzureichend über die Komplexität ihrer Organisation informiert oder nicht willens sind, für mehr als bloße Gemeinplätze verantwortlich zu sein. Weiterhin kommt es vor, daß sie sich nicht autorisiert fühlen, Informationen über sich entwickelnde, politisch sensible Strukturen herauszugeben. Aus diesem Grunde verwenden die Herausgeber Informationen aus mehreren unterschiedlichen Quellen, um das zutreffendste statische Bild einer eigentlich dynamischen Situation zu vermitteln.

  6. Zuverlässigkeit von Quellen:
    Da der Eigensicht von Organisationen Priorität eingeräumt wurde, und weil Informationen seitens weiterer Quellen nicht immer erhältlich oder zuverlässig sind, können die Herausgeber keinerlei Verantwortung für daraus resultierende Ungenauigkeiten im Informationsgehalt übernehmen. Sie entschuldigen sich für alle Unannehmlichkeiten, die hieraus dem Benutzer womöglich erwachsen.

  7. Zensur:
    Die Benutzer müssen sich darüber im Klaren sein, daß die Herausgeber dem Druck einiger internationaler Einrichtungen ausgesetzt sind, gewisse Kategorien von Information nicht herauszugeben. Als Gründe werden unter anderem angeführt:

    1. die Einrichtung gehört nicht zu “Internationale Organisationen”, möglicherweise weil es sich um ein informelles Netzwerk handelt oder weil sie zu transzendent für die weltliche Organisation der internationalen Gemeinschaft ist (was der Fall bei gewissen religiösen Gemeinschaften ist);
    2. die Einrichtung ist für keinen Außenstehenden von Interesse (dies trifft bei Vereinigungen von Mitarbeitern zwischenstaatlicher Organisationen zu);
    3. die Erwähnung der Einrichtung oder ihrer normalen Beziehungen erregt unerwünschte Aufmerksamkeit (so bei einigen militärischen Einrichtungen in Ländern, in denen Terrorismus ein Problem darstellt);
    4. die Erwähnung der Mitgliedschaft einer Einrichtung kann zu Schikane führen (beispielsweise bei Gewerkschaften mit Mitgliedern in Ländern mit gravierenden Menschenrechtsproblemen);
    5. die Einrichtungen möchten unaufgeforderte Post vermeiden (vor allem Wurfsendungen). In der Mehrzahl der Fälle widersetzen sich die Herausgeber diesem Druck, in einigen Fällen wird der Eintrag umformuliert, um den Bedenken der jeweiligen Organisation Rechnung zu tragen. Es gibt keinen einzigen Fall, wo Druckausübung zur Entfernung eines Eintrages geführt hätte.
  8. Ländernamen:
    Die geographischen Namen, die in diesem Buch Verwendung finden, wurden im Sinne der Kürze und der allgemein üblichen Verwendung ausgewählt. Wenn möglich wurde derjenige Ländername (bzw. Name für das Territorium) angesetzt, den die betreffende Organisation selbst bevorzugt, vorausgesetzt, daß dies innerhalb der Richtlinien für standardisierten Postversand oder Statistik möglich ist. Man muß betonen, daß manche Organisationen auf der Gleichbehandlung von Territorien mit Ländern bestehen, oder auf der Einbeziehung von Ländern und Territorien, die von anderen Organisationen nicht anerkannt sind. Die Herausgeber beabsichtigen nicht, hinsichtlich politischer oder diplomatischer Verflechtungen im Zusammenhang mitverwendeten geographischen Namen oder kontinentaler Aufteilungen Stellung zu beziehen. Noch nie dagewesene politische Umbrüche seit 1990, mit der deutschen Wiedervereinigung, den grundlegenden Änderungen in Osteuropa und dem Jugoslawienkonflikt führen zu einigen Fragen hinsichtlich der Beschreibung von Organisationen. In Kürze: Länder, auf die in der Organisationsbeschreibung Bezug genommen wird, behalten ihre alte Bezeichnung, wenn auf ein Datum vor dem Umbruch verwiesen wird. So laufen Städte, die vor 1991 erwähnt werden, weiterhin unter Deutsche Demokratische Republik (DDR) bzw. Bundesrepublik (BRD), während bei späteren Daten nur auf Deutschland verwiesen wird. In Adressen werden die Länder mit ihren aktuellen Namen bezeichnet. Soweit möglich wurden die Namen von Mitgliedsländern aktualisiert, wobei im Falle von zwischenstaatlichen Einrichtungen, von denen die Herausgeber keine Bestätigung erhalten haben, Ausnahmen gemacht wurden. So werden beispielsweise die seit kurzem unabhängigen Länder der ehemaligen UdSSR immer dann als Mitglieder aufgeführt, wenn den Herausgebern die Mitgliedschaft als bekannt vorliegt. Wo der Mitgliedsstatus der ehemaligen UdSSR nicht ermittelt werden konnte, wird auf die Existenz von Mitgliedern in der ehemaligen UdSSR hingewiesen. Ähnliche Verweise können auf Jugoslawien, ebenso wie auf Bosnien-Herzegowina, Slowenien, Mazedonien (ehemalige Jugoslawische Republik) und auf Rest-Jugoslawien (Serbien und Montenegro) gemacht werden. Das gleiche gilt für die Tschechoslowakei, für die Tschechische Republik und die Slowakische Republik.

    Eine weitere im Umbruch befindliche Gruppierung ist die Europäische Union, vormals Europäische Gemeinschaft, mit ihren Einrichtungen. Sofern die neuen offiziellen Namen bekannt sind, wurden sie übernommen, aber nicht alle Textverweise wurden aktualisiert. Desgleichen wurde in den Fällen, wo der Redaktion eine Bestätigung vorlag, die Anzahl der EU Institutionen auf 15 Mitgliedsstaaten erweitert.

Inhalt der Organisationsbeschreibungen

Die Organisationsbeschreibungen in Band 1 erfolgen entsprechend der ersten Bezeichnung in alphabetischer Reihenfolge. Dieser ist im Normalfall englisch, sofern keine offizielle englische Übersetzung vorliegt, oder die Organisation mit einer anderen Sprache besonders befaßt ist. Jede derartige Beschreibung ist darüber hinaus mit einer Seriennummer für diese Ausgabe versehen, die der alphabetischen Reihung folgt. Das grundlegende Prinzip, nach dem die Beschreibungen vorgehen, wird im folgenden aufgezeigt. Bei einigen großen, komplexen Organisationen mit zahlreichen halb-autonomen Untereinheiten können diese Einheiten in eigenen Einträgen behandelt werden (für gewöhnlich mit dem Code E oder K für den Organisationstyp versehen).

Der Eintrag kann bewußt eingeschränkt werden, wenn:

  • unzureichende Information - aus welchem Grunde auch immer -vorliegt, vor allem dann, wenn die Organisation im Entstehen begriffen ist.
  • eine kurze Erwähnung genügt, die Art der Organisation zu erläutern, bzw. den Grund, keine ausführlichere Beschreibung anzufügen bzw. sie nicht dem Typ A bis D zuzuschreiben.
  • die Organisation offenbar nicht aktiv ist oder ihr Bestehen eingestellt hat.

Beachten Sie bitte, daß nicht-staatliche Organisationen des Typs E nur mit Namen und Adresse geführt werden.

  1. Nummer der Organisation

    Die Nummer rechts der jeweiligen Bezeichnung (z.B. 00234) ist eine Reihennummer, deren einzige Bedeutung darin liegt, für diese Ausgabe des Yearbook einen Fixpunkt innerhalb des Bezugssystems von Organisationen darzustellen. Querverweise im Index beziehen sich auf diese Nummer (was dem Benutzer das Memorieren langer Organisationsnamen erspart). Die Reihenfolge der Organisationen ist demnach von keiner besonderen Bedeutung, vom alphabetischen Zugang einmal abgesehen. Dieselbe Nummer wird in anderen Publikationen der Union of International Associations verwendet:

    • International Congress Calendar (vierteljährlich)
    • Transnational Associations (zweimonatliche Zeitschrift)
  2. Name der Organisation

    Im Normalfall erscheint zunächst der offizielle englische Name, gefolgt von Abkürzungen oder Initialen, soweit vorhanden. An zweiter Stelle steht der französische Name mit eventuellen Initialen, dem wiederum - falls vorhanden - der spanische und deutsche Name mit Initialen folgt.

    Namen in weiteren Sprachen werden, sofern zutreffend, ebenfalls angegeben. Anstelle des offiziellen englischen Namens kann, beispielsweise, eine lateinische Bezeichnung verwendet werden. Hat eine Organisation keinen offiziellen englischen oder französischen Namen, dann kann dieser zur Verfügung gestellt werden (sofern die Organisation keine starken Einwände dagegenhat). In diesem Falle ist der inoffiziell übersetzte Name mit einem Sternchen versehen. In diesem Band können Organisationen unter all ihren offiziellen Namen bzw. Kürzeln ermittelt werden. Der Index in Band 3 führt diese Namen nicht nur in alphabetischer Reihenfolge, sondern “rotiert” die englischen und französischen Namen darüber hinaus, so daß sie unter jedem signifikanten Stichwort auffindbar sind.

  3. Hauptanschrift

    Die Hauptadresse für Korrespondenz, im Normalfall das Büro des Generalsekretärs oder des Geschäftsführenden Vorsitzenden, steht unterhalb der Namen der Organisation. Wenn vorhanden, so sind die Nummern für Telefon, Telefax, E-mail und Telex ebenfalls verzeichnet. Die Eigennamen der Vorstandsmitglieder, die in der Adresse genannt werden, finden sich ebenfalls im Index von Band 3. In Band 2 werden die jeweiligen Orte nach Ländern aufgelistet. Homepages von Organisationen sind im Anschluß an die Adresse unter der Überschrift “Electronic Services” verzeichnet.

  4. Weitere Anschriften

    Weitere Anschriften sind kleiner gedruckt angegeben. Sie enthalten eingetragene Büros, Regionalbüros auf dem jeweiligen Kontinent, Informationsstellen und die Adressen für weitere Korrespondenz. Sie sind gleichfalls in Band 2 nach Ländern aufgeführt.

  5. Gegründet/eingerichtet

    Datum und Ort der Gründung (oder, im Falle von zwischenstaatlichen Organisationen, der “Einrichtung”) werden unter dieser Überschrift genannt. Liegt kein exaktes juristisches Datum vor, so wird das Datum der ersten Allgemeinen Versammlung angegeben. Weitere Informationen zur Geschichte und zu Änderungen der Struktur bzw. des Namens der Organisation werden ebenfalls gegeben. Die Organisationsnamen in Kursivschrift, alternative und ehemalige Namen inbegriffen, werden im Verzeichnis von Band 3 aufgeführt. Wird eine andere Organisation erwähnt, so wird ihr Name (normalerweise auf englisch) angegeben, gefolgt (in Klammern) von ihrer Abkürzung sowie der Reihennummer im Yearbook, die angibt, wo eine Beschreibung dieser Organisation erfolgt. Liegt keine Beschreibung vor, so kann eine Erklärung erfolgen (“nicht aktiv”, “Versammlungsreihe”, “Vertrag”. Angabe des Landes, in dem das Sekretariat sitzt, um Auffinden in Band 2 zu ermöglichen. “siehe:” Verweis auf Muttergesellschaft.)

  6. Ziele

    Die Hauptziele werden nach Möglichkeit auf Grundlage der jeweiligen Organisationsstatuten zusammengefaßt. In manchen Fällen werden Stichwörter in Kursivdruck angegeben, die dazu dienen, die Organisation in Band 3 zu klassifizieren.

  7. Struktur

    Die Hauptorgane und Kommissionen der Organisationen werden aufgezählt, in Verbindung mit einer Angabe zur Frequenz der Versammlungen und der Zusammensetzung des Vorstandes. Bisweilen wird der Name eines solchen Organs in Kursivschrift angegeben, was dann in Band 3 als angegebene Bezeichnung gelistet wird. Wird eine andere Organisation erwähnt, so wird ihre Bezeichnung (normalerweise auf englisch) angegeben, gefolgt (in Klammern) vonihrer Abkürzung sowie der Reihennummer im Yearbook, etc. Vgl. hierzu “5. Gegründet/eingerichtet”.

  8. Sprachen

    Offizielle und Amtssprachen der Organisation werden, wenn vorliegend, angegeben. “Offizielle Sprachen” sind für gewöhnlich diejenigen, die in den Statuten der Organisation als solche ausgewiesen werden.

  9. Mitarbeiter

    Anzahl der bezahlten sowie der freiwilligen Mitarbeiter, sofern Angaben vorliegen.

  10. Finanzen

    Sofern Angaben vorliegen, werden Geldquellen sowie die jährlichen Haushaltszahlen aufgeführt. Sponsoren können mit Bezeichnung (normalerweise auf englisch) gefolgt von (in Klammern) Abkürzungen und der Reihennummer im Yearbook genannt werden. Vgl. hierzu “5. Gegründet/eingerichtet”.

  11. Beraterstatus

    Steht die Organisation in einer offiziell anerkannten Beziehung zu einer größeren zwischenstaatlichen Organisation, so wird darauf hingewiesen. Die Abkürzungen für jede angegebene Einrichtung bzw. ihre Bezeichnung, werden zumeist auf englisch genannt, gefolgt (in Klammern) von der Abkürzung und ihrer Reihennummer im Yearbook. Vgl. hierzu “5. Gegründet/eingerichtet”.

  12. IGO Beziehungen

    Steht die Organisation in einer besonderen Beziehung zu einer zwischenstaatlichen Organisation, so wird darauf hingewiesen. Die Abkürzungen für jede angegebene Einrichtung bzw. ihre Bezeichnung, werden, zumeist auf englisch, genannt, gefolgt (in Klammern) von der Abkürzung und ihrer Reihennummer im Yearbook. Vgl. hierzu “5. Gegründet/eingerichtet”.

  13. NGO Relations

    Steht die Organisation in einer besonderen Beziehung (organisch bzw. die Arbeitsinhalte betreffend) zu einer internationalen nicht-staatlichen Organisation, so wird darauf hingewiesen. Wird eine andere Organisation erwähnt, so wird ihre Bezeichnung (normalerweise auf englisch) angegeben, gefolgt (in Klammern) von ihrer Abkürzung sowie der Reihennummer im Yearbook. Vgl. hierzu “5. Gegründet/eingerichtet”.

  14. Aktivitäten

    Unter dieser Überschrift findet sich eine Zusammenfassung der wesentlichen Aktivitäten und programmatischen Belange jeder Organisation. Besonders betont werden, sofern dies von Bedeutung ist, Aufbauaktivitäten. In manchen Fällen wird in Kursivdruck auf die Bezeichnung einer verwandten Einrichtung verwiesen. Wird eine andere Organisation erwähnt, so wird ihre Bezeichnung (normalerweise auf englisch) angegeben, gefolgt (in Klammern) von ihrer Abkürzung sowie der Reihennummer im Yearbook. Vgl. hierzu “5. Gegründet/eingerichtet”.

  15. Veranstaltungen

    Termin und Ort vorausgegangener regelmäßiger Versammlungen bzw. anderer Veranstaltungen (Ausstellungen, Seminare etc.). Geplante zukünftige Veranstaltungen (Näheres im International Congress Calendar). Die Information zu Konferenzen wird in zwei speziellen Verzeichnissen, sortiert nach Terminen bzw. Örtlichkeiten, aufgeführt. (Erhältlich direkt von den Herausgebern.)

  16. Veröffentlichungen

    Titel größerer regelmäßig sowie unregelmäßig erscheinender Veröffentlichungen. Die Titel in Kursivdruck werden in Band 4 des Yearbook übernommen, “International Organization Bibliography Resources”.

  17. Informationsdienste

    Namen von Bibliotheken, Datenbanken und Beratungsdiensten im Bereich Bibliotheken und Veröffentlichungen, die von den Organisationen betrieben werden. Websites und andere Homepages werden im Anschluß an die Anschrift der Organisation aufgelistet.

  18. Mitglieder

    Arten der Mitgliedschaft sowie Zahl der Mitglieder. Dazu gehört, sofern verfügbar, eine Aufstellung der vertretenen Länder bzw. der Länder, in denen sich Mitglieder befinden. Eine Aufstellung nach Mitgliedsländern erfolgt separat in Band 2. Wird eine andere Organisation erwähnt, so wird ihre Bezeichnung (normalerweise auf englisch) angegeben, gefolgt (in Klammern) von ihrer Abkürzung sowie der Reihennummer im Yearbook. Vgl. hierzu “5. Gegründet/eingerichtet”.

    Anmerkung: Die geographischen Namen, die in diesem Buch verwendet werden, wurden ihrer Kürze und Gebräuchlichkeit wegen ausgewählt. Wenn möglich wurde derjenige Ländername (bzw. Name für das Territorium) angesetzt, den die betreffende Organisation selbst bevorzugt, vorausgesetzt, daß dies innerhalb der Richtlinien für standardisierten Postversand oder Statistik möglich ist. Es muß betont werden, daß manche Organisationen auf der Gleichbehandlung von Territorien mit Ländern bestehen, oder auf der Einbeziehung von Ländern und Territorien, die von anderen Organisationen nicht anerkannt sind. Die Herausgeber beabsichtigen nicht, hinsichtlich politischer oder diplomatischer Verflechtungen im Zusammenhang mit verwendeten geographischen Namen oder kontinentaler Aufteilungen Stellung zu beziehen.

  19. Datum

    Die letzte Zeile des Eintrags verzeichnet unter Umständen ein Datum, das den letzten Stand der Information oder den Termin des Erhalts dieser Information angibt. Drei Formen finden Verwendung:

    • 1996.02.16 bedeutet, daß die betreffende Organisation den Eintrag überprüft und zu diesem Zeitpunkt zurückgesandt hat.
    • 1995 bedeutet, daß die betreffende Organisation den Eintrag in letzter Zeit nicht überprüft hat, aber aus einer anderen Quelle Information eingegangen ist.

Daten vor 1993, oder gar keine Datumsangabe, können als erster Hinweis darauf gelten, daß eine Organisation nicht mehr aktiv ist.

Im Anschluß an das Datum findet sich der Buchstabe, der den Organisationstyp kennzeichnet:

Buchstabencode

Vor einigen Typencodes stehen ein oder zwei Kleinbuchstaben, die folgendes bedeuten:

    b = bilateral

    c = Reihe von Konferenzen

    d = aufgelöst, ruhend

    e = kommerzielles Unternehmen

    f = Stiftung, Fonds

    j = Forschungseinrichtung

    n = ehemals internationale Einrichtung, heute nur noch auf Landesebene tätig

    p = Einrichtung in Planung begriffen

    s = fragwürdige Information

    v = nur individuelle Mitgliedschaft

    x = keine aktuelle Information vorliegend

    y = Organisationen mit internationaler Mitgliedschaft

Zwischenstaatliche Organisationen sind mit einem ‘*’ Sternchen nach dem Buchstabencode ausgewiesen.

Organisationstypen

Einleitung

Zur Zeit werden Organisationen mit folgenden Buchstaben nach Typen klassifiziert:

  • A = Föderationen internationaler Organisationen
  • B = Organisationen mit globaler Mitgliedschaft
  • C = Organisationen mit interkontinentaler Mitgliedschaft
  • D = Organisationen mit regional festgelegter Mitgliedschaft
  • E = Organisationen, die von Orten, Personen oder Einrichtungen ausgehen
  • F = Organisationen mit spezieller Form, Stiftungen und Fonds inbegriffen
  • G = Nationale Organisation mit internationaler Ausrichtung
  • H = Inaktive oder aufgelöste internationale Organisationen
  • J = Kürzlich gemeldete oder in Planung befindliche internationale Organisationen
  • K = Töchter oder interne Einrichtungen
  • N = Nationale Organisationen (in dieser Ausgabe nicht geführt)
  • R = Orden, Bruderschaften/Verbindungen und weltliche Institute
  • S = Autonome Reihe von Konferenzen
  • T = Multilaterale Verträge und Übereinkommen
  • U = Zur Zeit ruhende, nicht-konventionsgebundene Einrichtungen (in dieser Ausgabe genannt, aber nicht aufgelistet)

Die Auswahlkriterien für die Organisationstypen A bis D werden unverändert aus älteren Ausgaben übernommen, obgleich zusätzliche Richtlinien für die Zuordnung von Organisationen zu diesen Typen entwickelt wurden. Die unveränderten Kriterien, die den Typen A bis D gemein sind, werden unten vorgestellt, gefolgt von einer Darlegung der weiteren Kriterien für die Typen E bis U.

Typen A bis D: Konventionsgebundene Organisationen

Der Ansatz zur Auswahl der in diesem Yearbook enthaltenen Organisationen wurde zunächst von der Union of International Associations für das Annuaire de la Vie Internationale (1908-1909, 1910-1911) getroffen. Nach 1945 wurde er für die ersten Ausgaben des Yearbook of International Organizations weiterentwickelt. Der Ansatz wurde 1950 und 1953 vom Economic and Social Council of the United Nations, dem Wirtschaftlichen und Sozialen Rat der Vereinten Nationen, (ECOSOC), gebilligt. (Vgl. Anhang 10). Der Wirtschaftliche und Soziale Rat der Vereinten Nationen selbst klärte im Jahre 1950 bei der Prüfung der Angelegenheit den Unterschied zwischen zwischenstaatlichen und internationalen nicht-staatlichen Organisationen wie folgt:

  1. Staatlich

    Die Interpretation des Wirtschaftlichen und Sozialen Rats der Vereinten Nationen hinsichtlich der zwischenstaatlichen Organisationen geht aus seiner Resolution 288 (X) vom 27. Februar 1950 hervor:” Jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustande kommt, soll als nicht-staatliche Organisation im Sinne dieser Vereinbarungen betrachtet werden.” Die Resolution befaßte sich mit der Implementierung von Artikel 71 der Charta der Vereinten Nationen zum Beraterstatus von nicht-staatlichen Organisationen, der am 25. Juni 1968 in der Resolution 1296 (XLIV) näher ausgeführt wird: “... einschließlichsolcher Organisationen, die von staatlichen Einrichtungen designierte Mitglieder aufnehmen, vorausgesetzt, daß sich diese Mitgliedschaft nicht mit der freien Äußerung der Ansichten dieser Organisationen überlagert.”

    Die Angelegenheit wird durch die Tatsache erschwert, daß gemäß Artikel 12 der Statuten der Vollversammlung der Vereinten Nationen (in Ausführung von Artikel 102 der Charta) das Sekretariat (in der Reihe der UN-Abkommen) alle Dokumente veröffentlicht, die ihm von einem Mitgliedsstaat unterbreitet werden, wenn folgendes zutrifft: “Soweit diese Partei betroffen ist, ist das Dokument ein Vertrag oder ein internationales Abkommen im Sinne von Artikel 102” (Anmerkung in der Reihe der UN-Abkommen, Band 748). Die Termine “Vertrag” und “internationales Abkommen” sind weder in der Charta noch in den Statuten jemals definiert worden. Darüber hinaus: ”Es ist die Übereinkunft des Sekretariats, daß seine Handlung dem Dokument nicht den Status eines Vertrages oder eines internationalen Abkommens verleiht, wenn es diesen Status nicht bereits hat...” Diese Schwierigkeit wird zusätzlich durch die (oft mehrjährigen) Verzögerungen kompliziert, ehe ein Abkommen in der Reihe der UN-Abkommen veröffentlicht wird.

    Weitere Komplikationen resultieren aus:

    • der wachsenden Zahl von “internationalen Abkommen”, in denen eine oder mehrere Parteien ein verfassunggebender Staat (z.B. Quebec) eines föderativen Staatenbundes (z.B. Kanada) ist bzw. sind. Diese Angelegenheit wurde von der Wiener Konvention zum Gesetz zu Abkommen nicht geklärt (Wien, 1969).

    • der Bilateralisierung von Abkommen, wenn mehrere Staaten gemeinsam handeln, um einem anderen Staat unter einem “multilateralen” Abkommen, das von allen unterzeichnet wird, zu helfen.

    • Übereinkommen, bei denen eine der Parteien selbst eine zwischenstaatliche Organisation darstellt (deshalb “Multilateralisierung” des Abkommens), die ein zwischenstaatliches Institut in einem bestimmten Land (deshalb “Bilateralisierung” des Abkommens) errichten will, dessen Regierung eine derjenigen Parteien ist, die an dieser Übereinkunft beteiligt sind (z.B. zahlreiche UNESCO Abkommen mit einzelnen Entwicklungsländern, in denen regionale Forschungszentren eingerichtet werden sollen).

    • Übereinkommen, die im Namen nationaler Regierungsorgane oder Geschäftsstellen unterzeichnet sind, die bei rein technischer Angelegenheiten den Staat nicht vollkommen binden können. Die daraus entstehenden Organisationen können sich dann als “nicht-staatlich” definieren.

    In der Praxis gehen die Herausgeber deshalb davon aus, daß eine Organisation dann zwischenstaatlich ist, wenn sie durch die Unterschrift unter ein Abkommen zustande kommt, das Verpflichtungen zwischen Regierungen hervorruft, unabhängig davon, ob dieses Abkommen letztlich veröffentlicht wird oder nicht. Wenn sich eine Organisation als nicht-staatlich bezeichnet, dann wird dieser Sachverhalt als solcher von den Herausgebern akzeptiert.

    Alle Organisationen, die durch Abkommen zwischen drei oder mehr Staaten zustandekamen, sind demzufolge enthalten. Gemäß der Übernahme von Resolution 334 (XI) vom 20. Juli 1950 (vgl. Anhang 10) wurde mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen in New York vereinbart, daß Einrichtungen, die aus bilateralen Abkommen entstehen, im Yearbook nicht aufgenommen werden sollten (obgleichsie unter Typ G aufgeführt werden können).

  2. Nicht-staatlich

    Weitaus größer sind die Schwierigkeiten, qualifizierte nicht-staatliche Organisationen zu identifizieren. Resolution 288 (X) definiert in keinster Weise den Terminus “internationale Organisation”. Redaktionelle Erfahrung hat gezeigt, daß es sinnvoll ist, das Leben der Organisation unter sieben Gesichtspunkten zu betrachten, die als Indikatoren der Qualifikation einer Organisation gelten. Sie sind wie folgt:

  1. Ziele

    Die Ziele müssen unter dem Vorsatz, in mindestens drei Ländern aktiv zu werden, ernsthaft internationaler Natur sein. Demzufolge sind solche Einrichtungen wie das ‘International Action Committee for Safeguarding the Nubian Monuments’ oder die ‘Anglo-Swedish Society’ ausgeschlossen. Gesellschaften, die ausschließlich bestehen, um an spezifische Persönlichkeiten zu erinnern, sind gleichfalls nicht aufnahmeberechtigt, auch wenn sie zum Wohle der internationalen Allgemeinheit Wichtiges beigetragen haben.

  2. Mitglieder

    In mindestens drei Ländern muß es Einzel- oder Gruppenteilnahme mit uneingeschränktem Wahlrecht geben. Jeder entsprechend qualifizierten Einzelperson bzw. Einheit muß es möglich sein, im Bereich der Organisationsaktivitäten Mitglied zu werden. Geschlossene Gruppen sind demnach ausgeschlossen, wenngleich die Situation in dem Falle unklar ist, wenn die Organisation nur ein einziges Mitglied pro Land zuläßt und demzufolge anderen qualifizierten Gruppen dieses Landes der Zugang verwehrt wird. Bezüglich der Stimmberechtigung muß sichergestellt sein, daß nicht eine einzige nationale Gruppe die Organisation kontrollieren kann. Nationale Organisationen, die Ausländer als Mitglieder akzeptieren, sind demnach ausgeschlossen, ebenso wie Orden und Gemeinschaften, die hierarchisch verwaltet werden, sowie nicht formelle soziale Bewegungen.

  3. Struktur

    Die Satzung muß eine formelle Struktur vorsehen, die es Mitgliedern gestattet, in periodischen Abständen Vorstand und Vorstandsmitglieder zu wählen. Ein fester Hauptsitz muß vorhanden sein. Zudem müssen Vorkehrungen getroffen werden, die das fortgesetzte Wirken der Organisation sicherstellen. Demzufolge sind ad hoc Komitees oder das Organisationskomitee einer einzigen nationalen Versammlung ausgeschlossen, obwohl ständige Ausschüsse, die eine ganze Reihe von Versammlungen verknüpfen, aufnahmeberechtigt sind.

  4. Vorstandsmitglieder

    Die Tatsache, daß die Vorstandsmitglieder während einer Amtsperiode die gleiche Nationalität haben, um die Arbeit des Vorstandes zu erleichtern, muß der Aufnahme der Organisation nicht notwendigerweise entgegenstehen. Doch sollte in diesem Falle im Kreise der Mitgliedsländer zu festgesetzten Zeitpunkten eine Rotation von Hauptsitzen und Vorstandsmitgliedern stattfinden.

  5. Finanzen

    Wesentliche Beiträge zum Haushalt müssen aus mindestens drei Ländern einfließen. Demzufolge sind viele “internationale” nordamerikanischeVereinigungen und Gesellschaften ausgeschlossen, deren Haushalte fast ausschließlich von Mitgliedern aus den USA bestritten werden. (vgl. Typ G). Der Versuch, Gewinne zu erzielen und sie unter den Mitgliedern aufzuteilen, ist untersagt. Das schließt jedoch nicht diejenigen Organisationen aus, die zu dem Zwecke bestehen, ihren Mitgliedern zu höheren Gewinnen zu verhelfen oder deren wirtschaftliche Situation zu verbessern (z.B. Gewerkschaften oder Wirtschaftsverbände). Internationale Wirtschaftsunternehmen, Investitionsgesellschaften oder Kartelle sind hingegen ausgeschlossen. Der Unterschied zwischen einem Wirtschaftsverband und einem Kartell ist oft nicht eindeutig: In der Praxis gelten die äußeren Beziehungen der Einrichtung als eine Richtschnur.

  6. Beziehungen zu anderen Organisationen

    Einheiten, die formell mit einer anderen Organisation verknüpft sind, werden nicht notwendigerweise ausgeschlossen, wenngleich der Nachweis erbracht werden muß, daß sie unabhängig sind und ihre eigenen Vorstandsmitglieder wählen. Ausgeschlossen sind interne oder Tochterkomitees, die von den Struktureinheiten einer bestimmten Organisation ernannt werden und ihnen auch unterstehen.

  7. Aktivitäten

    Laufende Aktivitäten müssen nachweislich sein. Organisationen, die über vier Jahre offensichtlich inaktiv waren, werden schließlich als “aufgelöst” bzw. “ruhend” registriert. (und demnach Typ H zugeordnet, mit dem Zusatz “keine aktuellen Informationen”).

  8. Weitere Kriterien

    Hinsichtlich der Größe, “Bedeutung” - egal ob hinsichtlich Mitgliederzahl, Finanzkraft oder Umfang an Aktivitäten - werden keine Vorschriften gemacht. Keine Organisation wird aufgrund ihrer politischen oder ideologischen Ausrichtung ausgeschlossen. Interessensgebiete oder die Art von Aktivitäten werden außer Acht gelassen. Gleichfalls irrelevant hinsichtlich der Aufnahmequalifikationen sind die geographische Lage des Hauptsitzes sowie die Terminologie der Namengebung (ob “Komitee”, “Rat” etc.). Organisationen, deren Namen eine spezifische Funktion wiedergeben (z.B. “Stiftung”, “Tribunal”), finden sich unter Typ F.

Typ E bis H und N: Andere Einrichtungen

Organisationen, die von den Typen A bis D ausgeschlossen sind, sind aus einem oder mehreren der folgenden Gründe den Typen E bis H und N zugeordnet:

  1. wenn die zur Verfügung stehende Information darauf schließen läßt, daß beim Erhalt von weiterer Information die Qualifikation der Organisation ausreicht, die Aufname unter die Typen A bis D zu rechtfertigen.

  2. wenn die Information, die im allgemeinen über die Organisation zur Verfügung steht (wie z.B. Nachrichten in den Medien), darauf schließen läßt (beispielsweise aufgrund ihres Namens oder des Bildes), daß sie den obengenannten Kriterien entspricht, obschon weitere Informationen dahin verweisen, daß dies nicht der Fall ist.

  3. wenn es sich um eine bilaterale staatliche Organisation handelt, die mitmultilateralen Einrichtungen verwechselt werden könnte.

  4. wenn die Möglichkeit besteht, daß die Information über das Bestehen der Organisation (wie die Erfassung in staatlichen Mitteilungsblättern oder die Schirmherrschaft einer Versammlung) nicht durch weitere oder fortgesetzte Aktivität bestätigt wird. ;

  5. wenn eine Organisation, die ehedem unter den Typen A bis D erschien, nach einigen Jahren nur in geringem Umfang aktiv bzw. inaktiv erscheint.

  6. wenn das Sekretariat nicht von Dauer ist bzw. wiederholt umzieht (und wenig Aussicht auf Kontinuität besteht), so daß postalischer Kontakt sich schwierig gestaltet und andere Organisationen im selben Bereich kaum von ihrer Existenz wissen.

  7. wenn die Organisation dazu tendiert, in spezifischen Adreßbüchern oder zwischenstaatlichen Studien internationaler Organisationen genannt zu werden, wenn sie für “international” ausgegeben wird bzw. selbst Anstrengungen unternimmt, den Eindruck von Internationalität zu erwecken.

  8. wenn die Information über die Organisation in irgendeiner Weise den Schluß nahelegt, daß es zugunsten der Information für Benutzer des Nachschlagewerkes über “internationale” Organisationen aufgenommen werden sollte.

Im folgenden sind die Auswirkungen dieser Politik auf jedes der obengenannten Organisationscharakteristika aufgeführt.

  1. Ziele

    Wenn der Name der Organisation den Eindruck erweckt, daß die Ziele mit Internationalität in Einklang stehen, dann wird sie aufgenommen. Das trifft zu, egal ob die Aktivitäten sich mit einer bestimmten einheimischen Region oder der Verbindung eines bestimmten Landes mit einem oder mehr anderen Ländern befassen. Offensichtlich bilaterale Organisationen sind (mit Ausnahme von zwischenstaatlichen Einrichtungen) ausgenommen, wenngleich nationale oder bilaterale Organisationen mit internationalen Programmen (z.B. Hilfsprogrammen) aufgeführt sein können. Organisationen, deren Bezeichnung den Namen eines Individuums, einer anderen Organisation oder eines Ortes beinhaltet, sind hier aufgelistet, selbst wenn sie andernfalls den Typen A bis D zugeordnet wären.

  2. Mitglieder

    Wenn der Name der Organisation den Eindruck erweckt, daß die Ziele mit Internationalität in Einklang stehen, dann wird sie aufgenommen. Einrichtungen, die eindeutig nationalen Charakter tragen sind allerdings ausgeschlossen, selbst wenn sie ausländische Mitglieder verzeichnen (außer wo die internationale Bedeutung solcher Einrichtungen von einer zwischenstaatlichen Organisation im Dienste der Beratung anerkannt worden ist). Unberücksichtigt bleibt die Art und Weise, wie Mitglieder an der Aufsicht über die Organisation, wenn überhaupt, beteiligt sind. Demzufolge können Organisationen ohne Mitgliedschaft berücksichtigt sein.

  3. Struktur

    Die Struktur, wenn überhaupt vorhanden, bleibt unberücksichtigt. Nichtformelle soziale Bewegungen und ad hoc Einrichtungen bleiben allerdings ausgeschlossen, außer sie verfügen über ein ständiges Büro und können eine Kontinuität von mindestens einem Jahr nachweisen. Eine Reihe periodischer Versammlungen kann als “Einrichtung mit Unterbrechungen” aufgenommen werden.

  4. Vorstandsmitglieder

    Die Nationalität der gewählten oder bestellten Vorstandsmitglieder bleibt unberücksichtigt.

  5. Finanzen

    Die Herkunft der Finanzmittel der Organisation bleibt unberücksichtigt. Demzufolge können nationale Stiftungen, die Fonds international verteilen, aufgenommen werden. Gewinn machende Organisationen können nur dann aufgenommen werden, wenn sie (der Bezeichnung nach) gemeinnützig (und international) sind. Multinationale staatliche Unternehmen sind aufgeführt. Linienschiffahrt-/Verschiffungs-/Fracht-Konferenzen werden nur dann geführt, wenn der Name mit einer konventionsgebundenen Organisation verwechselt werden könnte.

  6. Beziehungen zu anderen Organisationen

    Einrichtungen, die eine spezifische organische oder juristische Verbindung mit einer anderen Organisation aufweisen (von der sie vielleicht geschaffen wurden), sind eher hier als unter den Typen A bis D aufgelistet. Das trifft vor allem auf regionale und funktionale Einrichtungen großer Organisationen zu, jedoch normalerweise nur dann, wenn die Bezeichnung eine Unabhängigkeit nahelegt, oder wenn der Grad der Autonomie nicht eindeutig ist. Internationale nicht-staatliche Einrichtungen, die spezifisch zur Koordination wirtschaftlicher, industrieller oder professioneller Interessen innnerhalb eines Gemeinsamen Marktes (vgl. die zahlreichen Beispiele hierfür innerhalb der Länder der Europäischen Gemeinschaft) gegründet wurden, sind aus zweierlei Gründen hier aufgeführt: In dem Maße, in dem solche Gemeinschaften entstehende Föderationen konstituieren, verlieren nicht-staatliche Organisationen ihren internationalen Charakter. Dazu kommt, daß einige dieser Einrichtungen nur Unterkomitees anderer Einrichtungen mit einem größeren geographischen Radius an Mitgliedern sind.

  7. Aktivitäten

    Der Nachweis von laufender Aktivität muß erbracht werden können. Organisationen, die zu einem Zeitpunkt unter den Typen A bis D geführt wurden und seitdem inaktiv sind bzw. nicht mehr existieren, werden trotzdem aufgeführt. Gleiches gilt für Organisationen, die im Entstehen begriffen sind.

  8. Andere Kriterien

    Wie in der Typisierung A bis D werden auch hier keinerlei Vorschriften hinsichtlich der Größe, “Bedeutung” - egal ob hinsichtlich Mitgliederzahl, Finanzkraft oder Umfang an Aktivitäten - gemacht. Keine Organisation wird aufgrund ihrer politischen oder ideologischen Ausrichtung ausgeschlossen. Interessensgebiete oder Art von Aktivitäten werden außer Acht gelassen. Gleichfalls irrelevant hinsichtlich der Aufnahmequalifikationen sind die geographische Lage des Hauptsitzes sowie die Terminologie der Namengebung. Dies betrifft insbesondere:

    • alle Organisationen, die in ihrer Bezeichnung den Namen einer anderen Organisation, einen Orts- oder Personennamen beinhalten: Sie werden in Typ Egeführt (mit Ausnahme einiger zwischenstaatlicher Einrichtungen).
    • alle Banken, Stiftungen und Fonds finden sich in Typ F.
    • Organisationen, deren Bezeichnungen den Namen eines Heiligen beinhalten (außer Orden, die deswegen Typ R zugeteilt sind), werden zusammen mit allen nicht konventionsgebundenen Strukturen in Typ F geführt.

Typen R, S und T: Sondertypen

  1. Typ R:  Wird für Orden, Bruderschaften/Verbindungen und Bewegungen verwendet (von denen manche in älteren Auflagen unter Typ F geführt wurden).

  2. Typ S:  Wird für internationale Konferenzreihen verwendet, die einen eigenen Namen tragen, mit festgesetzter Regelmäßigkeit tagen und die nicht der Verantwortlichkeit irgendeiner besonderen dauerhaften Organisation obliegen. Diese können als Stellvertreter von Organisationen fungieren.

  3. Typ T:  Wird für multilaterale Abkommen und Vereinbarungen verwendet, die bislang noch nicht zum Entstehen einer mit der Verwaltung befaßten zwischenstaatlichen Organisation geführt haben. Als organisatorische Stellvertreter können sie als “automatisierte Organisationen” gelten.

Typen J, K und U: Zusatzinformation

Diese Typen wurden als zusätzliche Anhaltspunkte für die Benutzer eingeführt.

  1. Typ J:  Verweist auf Namen offensichtlich internationaler Organisationen, deren Schaffung kürzlich erfolgte bzw. erfolgen soll, über die aber keine weitere Information eingegangen ist.

  2. Typ K:  Verweist auf wesentliche Einheiten innerhalb ausgewählter komplexer internationaler Organisationen. Sie können über ein gewisses Maß an Autonomie verfügen und, vorausgesetzt weitere Informationen waren zugänglich bzw. sie konnten weitere unabhängige Aktivitäten nachweisen, könnten andernfalls unter Typ E (oder auch Typ F) erscheinen.

  3. Typ U:  Verweist auf Namen von Organisationen, die ehedem unter Typ E bis G geführt wurden, von denen aber bekannt ist, daß sie aufgelöst wurden bzw. in den letzten Jahren keine Information mehr über sie eingegangen ist. Nationale Organisationen mit “internationalen Namen”, die nicht mehr aktiv sind, können gleichfalls hier aufgeführt sein.

Nicht-staatliche Organisationen vom Typ E sowie alle Organisationen vom Typ R sind nur unter Angabe ihrer Adresse und ohne vollständige Beschreibungen verzeichnet. Organisationen der Typen G, H, J, K, S und T sind ohne jeglichen beschreibenden Eintrag nur mehr aufgelistet. Zwischenstaatliche Organisationen vom Typ U sind gelistet. Weitere Organisationen vom Typ U bzw. N sind in dieser Ausgabe nicht aufgeführt, es sei denn zu statistischen Zwecken.